Buchrücken in einem Regal

Unternehmenskunden

UNTERNEHMENSFORMEN

Wir betreuen kleine und mittlere Unterneh­men in den Rechtsformen Einzelunterneh­mer/Einzelkaufmann, Freiberufler (z.B. Ärzte/Zahnärzte, Ingenieure, Künstler und Lehrer), Personengesellschaften (GbR, PartG, oHG, KG und GmbH & Co. KG) und Kapital­gesellschaften (GmbH, UG, Ltd., e.V. und Stiftung). Auch komplizierte Unternehmens­strukturen wie Organschaft, Verschachtelun­gen, Holding und Betriebsaufspaltung gehören zu unserem Beratungsspektrum.

Ob Sie ein kleines Nebengewerbe betreiben oder komplizierte Strukturen als Personen- oder Kapitalgesellschaft führen, wir beraten (fast) alle Größen und Rechtsformen in steuer­lichen und betriebswirtschaftlichen Angele­genheiten. Von der Einnahmen-Überschuss­rechnung bis zu Gesellschaftsbilanzen mit Sonderbetriebsvermögen und steuerlichen Ausgleichsposten. Sie erhalten professionelle Beratung und den richtigen Jahresabschluss für Ihr Unternehmen.

Steuerliche Optimierungen sind Herausforde­rungen unserer täglichen Arbeit. Wir nehmen ausführlich den aktuellen Zustand Ihres Unter­nehmens unter die Lupe und analysieren alle relevanten Punkte auf ihre steuerlichen Aus­wirkungen. Dann unterstützen wir Sie, mit den richtigen Entscheidungen Weichen zu stellen, die Ihren langfristigen Fortbestand sichern. Auch kleine Details können zu großen Steuer­ersparnissen führen und die Rentabilität ver­bessern.

Mit Hilfe von Steuerbelastungsvergleichen rechnen wir auch bei bestehenden Unterneh­men aus, ob sich Umstrukturierungen lohnen.



FINANZBUCHFÜHRUNG UND JAHRES­ABSCHLUSS

Ob Sie Ihre Buchführung selbst fertigen oder von uns bearbeiten lassen, wir unterstützen Sie in allen buchhalterischen Fragen. Besonder­heiten wie Arztbuchfürungen oder Gesell­schafterdarlehen sind uns ebenso geläufig wir innergemeinschaftliche Erwerbe oder Rech­nungsabgrenzungsposten. Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen werden steuerlich begut­achtet und die Ordnungsmäßigkeit Ihrer Kas­senführung geprüft. Unsere Fachkräften erle­digen die richtige Verbuchung und sorgen vor Überraschungen durch Betriebsprüfungen vor. Sie können von uns auch eine individuelle Kostenstellenrechnung einrichten lassen und wissen dann stets genau, wie die einzelnen Bereiche Ihres Unternehmens zum Gesamt­erfolg beitragen.

Für die notwendige Archivierung erhalten Sie von uns eine fertige CD und kommen damit der Aufbe­wahrungspflicht Ihrer digitalen Buchführungs-Daten nach.

Wir erstellen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Bilanzen und erledigen die vorgeschriebenen elektronischen Übermittlun­gen an das Finanzamt und den Bundesanzei­ger. Die Jahresabschlüsse sind Grundlage für die jährlichen Gesellschafterversammlungen und können Ihren Banken gegeben werden, um Ihre Nachweispflicht für laufende Kredite zu erfüllen.



LOHNBUCHFÜHRUNG

Bei Fürst StB GmbH werden die laufenden Lohnabrechnungen für Ihrer Mitarbeiter er­stellt und die Lohnsteuer- sowie Sozialversi­cherungsmeldungen gefertigt - einschließlich der Meldungen an die Berufsgenossenschaft. Vom Minijob bis zum Baulohn, An- und Ab­meldungen bei der Bundesknappschaft oder Urlaubskonto bei der SOKA-BAU, bei uns be­kommen Sie alles aus einer Hand.

Bei krankgeschriebenen Mitarbeitern wird für den Aufwendungsausgleich durch die Kran­kenkasse gesorgt.

Das Finanzamt hat eine Lohnsteuerprüfung angeordnet oder die Deutsche Rentenversiche­r­ung möchte eine Sozialversicherungsprüfung durchführen? Kommen Sie rechtzeitig vor Prüfungsbeginn auf uns zu, um Ihre Unterla­gen optimal vorzubereiten. Wir sind der kom­petente Ansprechpartner für die Prüfer und setzen Ihre Rechte durch.



EXISTENZGRÜNDUNG UND -ERWEITE­RUNG

Bei Neugründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit be­nötigen Sie für Kreditanträge oder Zuschüsse von der Agentur für Arbeit regelmäßig einen Businessplan. Neben der Darstellung Ihres Vorhabens sind detaillierte Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen unter Berücksichti­gung der Steuerlasten notwendig. Unsere Ex­perten helfen Ihnen, aussagekräftige Zahlen für die ersten Jahre nach Betriebsgründung hochzurechnen und professionell aufzuberei­ten.

Nach der Gründung müssen Sie für das Fi­nanzamt einen Fragebogen ausfüllen und das Unternehmen wird steuerlich erfasst. Die Zu­teilung einer Steuernummer ist oftmals Vor­aussetzung, damit Sie im Großhandel Ihre Be­triebsausstattung einkaufen können. Eine Um­satzsteuer-Identifikationsnummer kann gleich mit beantragt werden, damit Sie innerhalb der EU ein- und verkaufen können. Aufgrund der Angaben im Fragebogen, die unbedingt wahr­heitsgemäß gemacht werden müssen, prüft das Finanzamt, welche Steuervorauszahlungen festzusetzen sind. Lassen Sie sich beim Aus­füllen von uns helfen, um nicht gleich zu Be­ginn mit unnötigen Steuerbelastungen kämp­fen zu müssen.

Wir beraten Sie bei der Wahl der für Sie richti­gen Rechtsform und erklären Ihnen, welche steuerlichen Pflichten Sie beachten müssen.

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten die Un­ternehmer regelmäßig "Rechnungen" über die Aufnahme in irgendwelchen Registern mit Be­trägen von oft mehreren hundert Euro. Nur im Kleingedruckten ist angemerkt, dass erst durch die Zahlung ein Vertrag zustande kommt, der oftmals mit mehrjährigen Abos verbunden ist. Die Aufmachung sieht stets of­fiziell und amtlich aus, so dass schnell und leichtfertig gezahlt wird. Lassen Sie solche Rechnungen vor Bezahlung prüfen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Sie möchten Gesellschafter neu aufnehmen, erwägen eine Änderung der Rechtsform oder planen die Erschließung neuer Märkte? Bei uns erhalten Sie die richtige Beratung.



WIRTSCHAFTSBERATUNG

Unterstützung bei der Erstellung einer Rentabilitäts­vorausschau, bei der Finanz- und Liquiditätspla­nung, Einrichtung und Auswer­tung von Kosten- und Leistungsrechnungen. Erst wenn Sie schwarz auf weis sehen, wel­chen Deckungsbeitrag jedes einzel­ne Produkt bringt, können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Produktpalette ändern und abwägen, einzel­ne Produkte trotz schlechter Rendite z.B. wegen Syn­ergieeffekte weiterhin anzubieten.

Wir begleiten Sie bei Verhandlungen mit den Banken und begründen Ihre Kreditwürdigkeit. Bestehende Darlehen umzuschulden kann trotz Vorfälligkeitsentschädigung zu Erspar­nissen führen, die unter dem Strich eine Ent­lastung bringen. Es kann auch Sinn machen, Kursrisiken in Kauf zu nehmen und mit Fremdwährungsdarlehen zu arbeiten. Dies muss aber immer sehr sorgfältig abgewogen werden.

Bei Entscheidungen über Finanzierungen ver­gleichen wir für Sie die verschiedenen Mög­lichkeiten wie Darlehen, Leasing und Miet­kaufmodelle. Macht es Sinn, über einen Inves­titionsabzugsbetrag Liquidität in Form von Steuerersparnissen zu schaffen, um damit An­schaffungen finanzieren zu können? Sonder­abschreibungen können ebenfalls ein hilfrei­cher Aspekt für geplante Investitionen sein.

Sollte Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten stecken, so suchen wir Ihre Schwachstellen und erarbeiten Lösungen. Wir helfen Ihrer Ka­pitalgesellschaft bei der Erstellung der Fort­führungsprognosen, die in Krisenzeiten regel­mäßig erneuert werden müssen, um nicht in die Gefahr einer strafbaren Insolvenzver­schleppung zu kommen.

Unternehmensverkäufe können hohe Erlöse bringen und größere Steuerlasten auslösen. Dies sollte unbedingt vor Abschluss entspre­chender Kaufverträge bedacht werden. Wenn dann auch noch Schulden zurückgezahlt wer­den müssen, kann es passieren, dass nicht mehr viel übrig bleibt. Eine umfassende Bera­tung sollte immer rechtzeitig stattfinden, um gegebenenfalls Alternativlösungen wie ein Verkauf gegen Rente oder Betriebsverpach­tungen ins Auge fassen zu können.



BETRIEBSPRÜFUNGEN

Prüfungsanordnungen sind für die meisten Unternehmer ein rotes Tuch. Wir bereiten Ihnen die Prüfungsunterlagen vor und erstel­len die erforderliche Daten-CD mit der Buch­führung für das Finanzamt. Dem Prüfer stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung, führen die Schlussbesprechung und begutachten den Prüfungsbericht.

Sollte keine Einigung mit dem Prüfer gefun­den werden, dann führen wir für Sie den not­wendigen Rechtsstreit mit dem Finanzamt und - falls notwendig - mit den Finanzgerichten.