ein offenens Notizbuch auf einem Schreibtisch

Vereine und Ähnliches

GEMEINNÜTZIGKEIT

Sie planen die Gründung eines Vereins? Wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann beim Finanzamt die Feststellung der Gemeinnützigkeit beantragt werden. Sie dürfen dann Spendenbescheinigungen - unter Umständen auch für Mitgliedsbeiträge - aus­stellen, was für die Finanzierung der Vereins­tätigkeit immer förderlich ist. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld auf das Finanzamt zu­zugehen. So vermeiden Sie, dass gleich nach Beginn Satzungsänderungen notwendig sind. Wir begeleiten Sie steuerlich durch den Grün­dungsprozess, prüfen vorab Ihre Satzung und geben Ihnen wichtige Hinweise, damit Sie die Anerkennung durch das Finanzamt später nicht wieder verlieren.

Für die regelmäßigen Überprüfungen durch das Finanzamt sind Nachweise notwendig. Sie müssen belegen, dass z.B. Spenden und Mit­gliedsbeiträge zweckbestimmt Sonst verlieren Sie die Gemeinnützigkeit wieder. Lassen Sie sich rechtzeitig helfen. Wir erstellen Ihre Ge­winnberechnungen unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften des Gemeinnützig­keitsrechts und bereiten die Erklärungen zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit vor.



EHRENAMT

Ehrenamtlich Tätigkeiten verlangen oft eini­ges ab und es liegt nahe, hierfür eine Auf­wandsentschädigung zu zahlen. Das Steuer­recht bietet verschiedene Möglichkeiten, wie das Ehrenamt steuerfrei entgolten werden darf. Lassen Sie uns prüfen, welche Vorschrif­ten auf Ihren Verein anzuwenden sind und wie Sie Steuerbelastungen vermeiden.

Ob als Trainer im Sportverein oder Referent bei Veranstaltungen, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen auf, die steuerlich kein Problem darstellen.



KASSENPRÜFUNG

Für den jährlichen Rechenschaftsbericht ist in der Satzung oft eine Kassenprüfung vorge­schrieben. Es soll dadurch sicher gestellt wer­den, dass alle Gelder zweckentsprechend ver­wendet werden.

Wir kontrollieren die Belege auf Vollständig­keit durch und erteilen die Bescheinigung, damit dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann. Wir stehen natürlich auch auf der jährli­chen Hauptversammlung zur Seite und erläu­tern den Mitgliedern die wirtschaftliche Situa­tion des Vereins.



WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBE­TRIEB

Wenn Sie z.B. eine öffentliche selbst betrei­ben, dann stellt das einen wirtschaftlichen Ge­schäftsbetrieb dar, der neben der ideellen Ver­einstätigkeit und gegebenenfalls einem Zweckbetrieb, einen steuerlich eigenständigen Bereich in Ihrem Verein einnimmt. Bei Über­schreiten der maßgeblichen Umsatzgrenzen muss eine separate Gewinnermittlung erstellt werden und es fällt unter Umständen Körper­schaftsteuer und Gewerbesteuer an.

Auch Vereine können umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dies kann beim Zweck­betrieb der Fall sein und beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei einzelnen Leistungen kann - abweichend von den allgemeinen Re­gelungen - der verminderte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommen. Es sollte recht­zeitig geprüft werden, für welche Leistungen Ihres Vereins dies zutrifft, um nicht durch un­erwartete Steuernachzahlungen den Verein in seinem Bestand zu gefährden.



STIFTUNGEN

Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung erfolgt in mehreren Stufen. Eine Koordinie­rung mit der Aufsichtsbehörde (Regierungs­präsidium) und dem Finanzamt ist notwendig und die Stiftungssatzung muss besonderen Anforderungen genügen. Nach Erteilung der Stiftungsurkunde muss vom Vorstand jährlich Rechenschaft gegenüber der Stiftungsaufsicht abgelegt werden und beim Finanzamt sind re­gelmäßig Steuererklärungen einzureichen.

Bauen Sie auf unsere Erfahrungen. Wir unter­stützen Sie bei der Errichtung, beraten Sie bei den steuerlichen Fragen, die bei der Verwal­tung des Stifungsvermögens regelmäßig auf­tauchen und stehen bei Zustiftungen zur Seite, damit diese als Spenden abzugsfähig sind.



GEMEINNÜTZIGE GMBH

Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihre Erträge für gemeinnützige Zwecke ver­wendet. Die gGmbH ist insoweit von der Kör­perschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit und darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Es gelten die Vorschriften des GmbH-Geset­zes und des Handelsgesetzbuchs. Die gGmbH muss daher Bilanzen erstellen und Ansatz- und Bewertungsvorschriften beachten.

Auch bei der gGmbH muss die zweckentspre­chende Mittelverwendung dem Finanzamt ge­genüber nachgewiesen werden - es greifen sämtliche Regelungen des Gemeinnützigkeits­rechts und die Satzung (Gesellschaftsvertrag) muss den strengen Anforderungen der Abga­benordnung (AO) genügen. Dabei ist z.B. zu regeln, wie das Vermögen bei Auflösung ver­wendet wird, denn es muss gewährleistet sein, dass die Mittel endgültig nur den begünstigten Zwecken zugute kommt.