GEMEINNÜTZIGKEIT
Sie planen die Gründung eines Vereins? Wenn die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann beim Finanzamt die Feststellung der Gemeinnützigkeit beantragt werden. Sie dürfen dann Spendenbescheinigungen - unter Umständen auch für Mitgliedsbeiträge - ausstellen, was für die Finanzierung der Vereinstätigkeit immer förderlich ist. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld auf das Finanzamt zuzugehen. So vermeiden Sie, dass gleich nach Beginn Satzungsänderungen notwendig sind. Wir begeleiten Sie steuerlich durch den Gründungsprozess, prüfen vorab Ihre Satzung und geben Ihnen wichtige Hinweise, damit Sie die Anerkennung durch das Finanzamt später nicht wieder verlieren.
Für die regelmäßigen Überprüfungen durch das Finanzamt sind Nachweise notwendig. Sie müssen belegen, dass z.B. Spenden und Mitgliedsbeiträge zweckbestimmt Sonst verlieren Sie die Gemeinnützigkeit wieder. Lassen Sie sich rechtzeitig helfen. Wir erstellen Ihre Gewinnberechnungen unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts und bereiten die Erklärungen zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit vor.
EHRENAMT
Ehrenamtlich Tätigkeiten verlangen oft einiges ab und es liegt nahe, hierfür eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Das Steuerrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, wie das Ehrenamt steuerfrei entgolten werden darf. Lassen Sie uns prüfen, welche Vorschriften auf Ihren Verein anzuwenden sind und wie Sie Steuerbelastungen vermeiden.
Ob als Trainer im Sportverein oder Referent bei Veranstaltungen, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen auf, die steuerlich kein Problem darstellen.
KASSENPRÜFUNG
Für den jährlichen Rechenschaftsbericht ist in der Satzung oft eine Kassenprüfung vorgeschrieben. Es soll dadurch sicher gestellt werden, dass alle Gelder zweckentsprechend verwendet werden.
Wir kontrollieren die Belege auf Vollständigkeit durch und erteilen die Bescheinigung, damit dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann. Wir stehen natürlich auch auf der jährlichen Hauptversammlung zur Seite und erläutern den Mitgliedern die wirtschaftliche Situation des Vereins.
WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB
Wenn Sie z.B. eine öffentliche selbst betreiben, dann stellt das einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, der neben der ideellen Vereinstätigkeit und gegebenenfalls einem Zweckbetrieb, einen steuerlich eigenständigen Bereich in Ihrem Verein einnimmt. Bei Überschreiten der maßgeblichen Umsatzgrenzen muss eine separate Gewinnermittlung erstellt werden und es fällt unter Umständen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an.
Auch Vereine können umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dies kann beim Zweckbetrieb der Fall sein und beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei einzelnen Leistungen kann - abweichend von den allgemeinen Regelungen - der verminderte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommen. Es sollte rechtzeitig geprüft werden, für welche Leistungen Ihres Vereins dies zutrifft, um nicht durch unerwartete Steuernachzahlungen den Verein in seinem Bestand zu gefährden.
STIFTUNGEN
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung erfolgt in mehreren Stufen. Eine Koordinierung mit der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) und dem Finanzamt ist notwendig und die Stiftungssatzung muss besonderen Anforderungen genügen. Nach Erteilung der Stiftungsurkunde muss vom Vorstand jährlich Rechenschaft gegenüber der Stiftungsaufsicht abgelegt werden und beim Finanzamt sind regelmäßig Steuererklärungen einzureichen.
Bauen Sie auf unsere Erfahrungen. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung, beraten Sie bei den steuerlichen Fragen, die bei der Verwaltung des Stifungsvermögens regelmäßig auftauchen und stehen bei Zustiftungen zur Seite, damit diese als Spenden abzugsfähig sind.
GEMEINNÜTZIGE GMBH
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ihre Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet. Die gGmbH ist insoweit von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit und darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Es gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Handelsgesetzbuchs. Die gGmbH muss daher Bilanzen erstellen und Ansatz- und Bewertungsvorschriften beachten.
Auch bei der gGmbH muss die zweckentsprechende Mittelverwendung dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden - es greifen sämtliche Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechts und die Satzung (Gesellschaftsvertrag) muss den strengen Anforderungen der Abgabenordnung (AO) genügen. Dabei ist z.B. zu regeln, wie das Vermögen bei Auflösung verwendet wird, denn es muss gewährleistet sein, dass die Mittel endgültig nur den begünstigten Zwecken zugute kommt.